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Prüfpflicht des Boden – und Parkettlegers
Die DIN 18365 für Bodenbelagsarbeiten und die DIN 18356 für Parkettarbeiten legen die Prüfpflichten für dieses Handwerk fest. Dabei bilden ebene, feste und dauertrockene Unterböden die Grundlage für das fachmännische und erfolgreiche Verlegen von Fertigparkett. Werden die Anforderungen der DIN (bzw. EN) eingehalten, kann Fertigparkett auf die verschiedenartigsten Unterböden verlegt werden. Dazu gehören PVC-Belag, Nadelfilz oder Steinboden, um nur einige Beispiele zu nennen.
Eben
Ob ein Untergrund eben ist, kann mit einem geraden Gegenstand kontrolliert werden. Am besten eignen sich dazu eine Richtlatte und ein Messkeil. Untergründe, die nicht der Norm entsprechen, sind nach den Regeln des Fachs und je nach Untergrund entsprechend zu behandeln.
Alte Dielenböden müssen nachgeschraubt werden, um eventuelles Knarren zu beseitigen. Auch sollten zwei Dielen aufgenommen werden, um den Unterboden und die Tragfähigkeit des Dielenbodens zu beurteilen.
Fest
Ein fester Unterboden ist eine wichtige Voraussetzung, damit man Fertigparkett einwandfrei verlegen kann. Das gilt besonders bei der vollflächigen Verklebung. Die Festigkeit kann man durch eine Gitterritzprüfung kontrollieren. Ein Estrich darf dabei nicht abkreiden oder absanden. Maßnahmen, die zur Herstellung eines verlegereifen Estrichs führen, sind nach den Regeln des Fachs und je nach Untergrund zu treffen.
Trocken
Wenn der Untergrund zu feucht ist, führt dies mit Sicherheit zu späteren Schäden im Bodenbelag. Die Prüfung auf Feuchtigkeit im Unterboden sollte daher mit größter Sorgfalt durchgeführt werden. Die zulässige Haushaltsfeuchtigkeit der Estriche bei der Parkettverlegung nach CM (Meßgerät) beträgt bei:
Zementheizestrich maximal 1,8 % Zementestrich maximal 2,0 % Anhydritheizestrich maximal 0,3 % Fließanhydritestrich maximal 0,5 % Magnesitestrich maximal 4,0%
Weitere Prüfkriterien
Außer den genannten Prüfkriterien, werden in der VOB weitere acht Punkte angegeben, die vor dem Verlegen überprüft werden müssen:
- Risse im Untergrund. Treten die Risse vereinzelt auf, müssen sie kraftschlüssig geschlossen werden.
- Poröse und rauhe Oberfläche des Unterbodens. Wenn der Estrich zu stark sandet, muss er erneuert werden.
- Bewegungsfugen (Bauwerksfugen) dürfen nicht geschlossen werden.
- Verunreinigte Oberflächen müssen gesäubert und verlegereif vorbereitet werden.
- Unrichtige Höhenlage zu angrenzenden Bauteilen.
- Ungeeignete Temperatur des Unterboden.
- Ungeeignete Temperatur und Luftfeuchtigkeit des Raumes.
- Fehlendes Aufheizprotokoll bei Heizestrichen.