Allgemeines
Holz wurde und wird vielerorts als Dämmstoff eingesetzt. Diese Eigenschaften entfaltet es auch als Bodenbelag. Für Nutzer einer Fussbodenheizung bedeutet das im Wesentlichen, dass sich die Auf- und Abheizphasen verschieben. Es dauert eine gewisse Zeit, bis der Boden warm ist. Aber auf der anderen Seite bleibt er auch länger warm, wenn die Heizung schon längst wieder ausgestellt ist. Praktisch heißt das, Sie müssen die Fussbodenheizung eher anschalten, können sie aber auch früher wieder ausschalten. Das so genannte Heizfenster wird also versetzt. Wenn die Fußbodenheizung läuft, befindet sich sehr trockene Luft direkt über der Holzoberfläche. Das Holz gibt dadurch Feuchte an die Umgebung ab und stellt so seine natürliche Haushaltsfeuchte wieder ein. Wenn das Holz Feuchtigkeit abgibt, schrumpft das Parkett. Das macht sich in den Fugen zwischen den Stäben bemerkbar. Um diesem Effekt entgegenzuwirken, können Sie Luftbefeuchter einsetzen. Ein sehr bewährtes System bietet die Firma Venta an: https://www.venta-luftwaescher.de . Im Frühjahr und Sommer ist die Luftfeuchtigkeit der Umgebung höher. In dieser Zeit werden Sie nur geringere oder gar keine Fugen im Boden haben.
Das Parkett
Einzelstab-Fertigparkett oder andere mehrschichtig aufgebaute Holzböden, eignen sich besonders gut für den Einsatz auf Fussbodenheizungen. Durch ihren Aufbau sperren sich die einzelnen Schichten gegeneinander ab, wodurch sich das Quell- und Schwundverhalten deutlich verringert. Es hat Vorteile, das Parkett fest zu verkleben. Dadurch ist eine bessere Fixierung des Bodens gewährleistet, das Parkett „arbeitet“ weniger, wodurch eine bessere Wärmeleitung erzielt wird. Außerdem ist der hohle Klang beim Betreten des Parketts, wie bei der schwimmenden Verlegung nicht vorhanden.
Mit Spezial-Dämmunterlagen können viele Fertigparkette auch schwimmend auf eine Warmwasser-Fussboden-Heizung verlegt werden. Hierbei sollten die Verlegehinweise des Herstellers zu Rate genommen werden. Vorteile bieten auch Parkette mit Verriegelungs-Systemen. Bei dieser Verriegelung werden die einzelnen Dielen systembedingt unter Spannung gegeneinander gedrückt. Dadurch entsteht automatisch eine geringere Fugenbildung.
Merkblatt Parkett auf Fußbodenheizung
Zusammenfassung über die für die Praxis wichtigen Ergebnisse der Untersuchung „Parkett auf Fussbodenheizung“ (1985) des Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB, Nobelstraße 12, 70569 Stuttgart.
Grundlagen der Versuche
Das „Fraunhofer-Institut für Holzforschung“ in Braunschweig führte 1979 und 1980 Versuche im Auftrag der Entwicklungsgemeinschaft Holzbau in der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung, München durch. Untersucht wurden verschiedene Bodenbeläge aus Holz und Holzwerkstoffen, darunter auch handelsübliche Parkettfußböden, die handwerksüblich verlegt wurden und sich jeweils über mehrere Monate auf Warmwasser-Fußbodenheizungen befanden. Die Vorlauftemperaturen betrugen 40°C, 55°C und (zur Simulierung des Störfalles) 70°C. Zusätzlich wurden die seitlichen Abstände der Heizrohre variiert, und zwar mit 150 mm, 300 mm und 450 mm. Während der Versuche wurden in verschiedenen Bereichen und verschiedenen Höhen der Prüfböden laufend die Temperaturen, Holzfeuchtigkeitswerte und Formänderungen gemessen. Wesentliche Beurteilungskriterien waren Formänderungen und Holzfeuchten. Bei den Versuchen erzielten alle handelsüblichen Parkettböden, die in handwerksüblicher Weise auf Zementestrich verlegt wurden, positive Ergebnisse und bestätigten damit bereits vorhandene Erfahrungen, nach denen sich Parkettfußböden für Fußbodenheizungen eignen. Die Empfehlungen gelten allgemein für Mosaikparkett nach DIN 280Bl.2 (8 mm dick), Stabparkett nach DIN 280 Bl. 1 (22 mm dick) und für Fertigparkettelemente nach DIN 280 Bl. 5 (ca. 13 mm bis 15 mm dick), wobei die Fertigparkettelemente je nach Konstruktion und Hinweis des Herstellers auf den Estrich geklebt oder schwimmend verlegt werden.
Praktische Erkenntnisse aus den Versuchen
Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, das Mosaik, Stab und Fertigparkett für Fussbodenheizungen empfohlen werden können, wenn bestimmte Voraussetzungen bei der Planung und Nutzung eingehalten werden. Im Einzelnen betrifft das die folgenden fünf Punkte:
1. Vorlauftemperatur
Die Betriebs-Vorlauftemperatur darf höchstens + 55°C betragen. Wobei im simulierten Störfall Vorlauftemperaturen von bis zu + 70°C über einen Zeitraum von zehn Tagen nicht zu Schäden führten.
2. Abstand der Heizrohre
Nach dem Ergebnis der durchgeführten Versuche sollten die Heizrohre einen Abstand von 30 cm nicht überschreiten. Der Abstand sollte sogar möglichst 15 cm betragen. Teilweise ist dies auch von der jeweiligen Betriebstemperatur und der Dicke des Estrichs abhängig. Die Heizrohre können entweder unter dem Estrich in entsprechenden Rollen des Dämmstoffes oder im Estrich verlegt werden.
3. Holzfeuchte des Parketts
Der Mittelwert der Holzfeuchte des Parketts liegt entsprechend der Norm bei Stabparkett und Mosaikparkett bei 9 % (plus minus 2) sowie bei Fertigparkettelementen bei 8 % (plus-minus 2) . Diese Mittelwerte sollten beim Verlegen auf keinen Fall überschritten werden. Parketthölzer, deren Eigenfeuchtigkeit in der Masse in dem noch zulässigen obersten Bereich (11% bei Stabparkett und Mosaikparkett und 10% bei Fertigparkettelementen) liegt, sind bei der Verlegung auf Fußbodenheizung nicht genügend trocken. Auf Grund der technologischen und hygroskopischen Eigenschaften des Holzes können während der Heizperiode feine oder kleine Fugen auftreten. Diese sind in der Regel gleichmäßig verteilt und unvermeidbar, weshalb sie toleriert werden müssen.
4. Vorbehandlung des Estrichs
Es ist empfehlenswert, den Estrich vor dem Beginn der Verlegearbeiten aufzuheizen. Das gilt auch für den Sommer. Der Estrich soll frühestens drei Wochen nach seinem Einbringen aufgeheizt werden und zwar so, dass die Vorlauftemperatur der Heizung täglich um 5°C erhöht wird und 35°C nicht übersteigt. Vor dem Verlegen des Parketts, aber frühestens 28 Tage nach Herstellung des Estrichs, soll die Heizung abgeschaltet werden, bis eine Oberflächentemperatur des Estrichs von 15 bis 18 °C erreicht ist. Im Winter oder bei kalter Witterung soll die die Vorlauftemperatur in täglichen Temperaturstufen von 5°C reduziert werden, bis zur nötigen Oberflächentemperatur (18 bis 15°C). Diese Temperatur darf innerhalb von drei Tagen nach der Verlegung der Beläge, bzw. der Behandlung der Oberfläche nicht verändert werden. Danach kann die Heizung täglich um 5°C hochgefahren werden, bis die volle berechnete Vorlauftemperatur erreicht ist.
5. Verklebung des Parketts
Für die Verklebung auf Estrichen eignen sich die handelsüblichen, schubfesten Parkettklebstoffe.
Weitere Hinweise für die Planung und Ausführung
1. Merkblatt „Zentralverband des Deutschen Baugewerbes“
Hinsichtlich der speziellen technischen Voraussetzungen für die handwerkliche Ausführung der Estrich- und Parkettarbeiten wird auf das vom „Zentralverband des Deutschen Baugewerbes„, – Kronenstrasse 55-58, 10117 Berlin – in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachgruppen – herausgegebenen Merkblatt Elastische Bodenbeläge, textile Bodenbeläge und Parkett auf beheizten Fußbodenkonstruktionen“ hingewiesen.
2. Inbetriebnahme der Heizung
Wichtig ist in jedem Fall, dass die Heizung mit langsam ansteigenden Temperaturen von nicht mehr als 5°C je Tag in Betrieb genommen wird. Wie lange die erforderliche Wartezeit zwischen dem Verlegen des Parketts und der Inbetriebnahme der Heizung beträgt, ist von der Parkettart und Verlegeart abhängig. Diese sollte mit dem Fußbodenfachhandwerker abgestimmt werden.
3. Wohnhygiene und Raumklima
Neben den speziellen Empfehlungen gelten auch die allgemeinen, bekannten technischen und wohnhygienischen Regeln für Fußbodenheizungen. Dazu gehört eine Oberflächentemperatur des Fußbodens von höchstens +28°C. Dieser Grenzwert ist bei Parkett aber problemlos möglich. Für das Wohlbefinden des Menschen und die Behaglichkeit in Räumen ist ein gesundes Raumklimas erforderlich. Das ist bei einer Raumtemperatur von 18-21°C und einer relativen Luftfeuchte von etwa 50-60 % der Fall. Dieses Klima trägt auch zur Werterhaltung der Fußböden bei und vermeidet elektrostatische Auf- und Entladungsvorgänge.
4. Wärmedurchlaßwiderstand
Für die Erreichung einer ausreichenden Wärmeabgabe an den zu beheizenden Raum, soll der Wärmedurchlaßwiderstand nicht größer sein als 0,18 m²-K/W. Dieser Wert ist abhängig von der dicke d und der Wärmeleitzahl l (Maßeinheit W/m – K) und errechnet sich nach der Formel 1/L = d/l. Unter der Wärmeleitzahl eines Materials wird der Wärmestrom in W (=Watt) verstanden, der in einem Würfel von 1 m³ dieses Stoffes strömt, wenn der Temperaturunterscheide zweier gegenüberliegender Seiten 1 K (ein „Kelvin“ = 1°C) beträgt. Besteht ein Fußboden aus verschiedenen Stoffen, so wird der Wärmedurchlaßwiderstand als Summe der Wärmedurchlaßwiderstände der einzelnen Schichten errechnet. Die Wärmedurchlaßwiderstände der einzelnen Parkettarten betragen bei: Mosaikparkett, Eiche 8mm dick = 0,038m² – K/W; Stabparkett, Eiche 22mm dick = 0,105m² – K/W; Fertigparkett, 10-15 mm dick = 0,08 bis 0,11 m² – K/W und liegen damit im mittleren bis günstigen Bereich. Soweit bei der schwimmenden Verlegung von Fertigparkettelementen eine Rippenpappe von ca. 2,5 mm dicke zu berücksichtigen ist, sind weitere 0,05 m² – K/W hinzuzurechnen.